Fünftligist setzt sich gegen DFB durch
Fünf Jahre hat der Rechtsstreit zwischen Arminia Hannover und dem DFB gedauert. Nun ist das Ende in Sicht und der Fünfligist geht als Gewinner aus dem Duell. Dafür darf der Verein auch weiterhin Werbung auf Gesäßhöhe tragen. 2003 druckten die Amateure den Schriftzug Kanzlerstadt auf ihre Hosen. Der DFB ging dagegen vor und verbot diese Art der Werbung auf den Hinterteilen der Spieler. Arminia steckte nicht auf und ging gegen die Urteile des DFB und des Niedersächsischen Fussballverbandes vor. Ohne Erfolg.
2005 lehnte das Landgericht Frankfurt die Klage der Hannoveraner ab. Damit nicht genug. Der Fünftligist kämpfte weiter für die gute Sache. Nun wurde die Hartnäckigkeit belohnt. Das Landgericht Hannover entschied, dass Werbung auf dem Hosen-Hinterteil zulässig ist. Ein Verbot ist ein Eingriff gegen die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung. Der DFB und der NFV haben sich daraufhin wohl darauf geeinigt, nicht gegen das Urteil vorzugehen. Damit eröffnet sich für alle deutschen Vereine, die Möglichkeit weitere Werbeflächen zu veräußern.
Weitere Informationen:
- Spielfeldrand - Das Magazin: David siegt gegen Goliath
- Werben&Verkaufen: Po-Werbung: Provinzklub zwing DFB in die Knie

Meinungen hier rein: